Das Behandlungsangebot kann von Versicherten der gesetzlichen und privaten Krankenkassen in Anspruch genommen werden. Die Behandlung ist vom Kindergartenalter bis zum jungen Erwachsenenalter möglich. Die Therapie muss jedoch vor dem vollendeten 21. Lebensjahr beantragt werden. Die Kosten trägt in der Regel die Krankenkasse (außer Beratungsleistungen wie unter Punkt 6 beschrieben).
1. Psychotherapeutische Sprechstunde
Ein Erstgespräch erfolgt im Rahmen der Sprechstunde. In maximal 5 Sitzungen à 50 Minuten finden erste diagnostische Untersuchungen statt. Abschließend werden Empfehlungen erteilt, bspw. ob eine psychotherapeutische Behandlung notwendig und erfolgsversprechend ist. Je nachdem, ob freie Therapieplätze bestehen, können bei Therapiebedarf anschließend probatorische Sitzungen in unserer Praxis oder bei Kolleginnen und Kollegen erfolgen. Unter Umständen muss auf einen freien Platz gewartet werden.
2. Probatorische Sitzungen
Vor Beginn der Psychotherapie erfolgen mindestens zwei, maximal sechs Probesitzungen, in denen die Diagnostik vertieft und abschließend gemeinsam entschieden wird, ob eine Psychotherapie beantragt wird.
3. Einzeltherapie
Es erfolgt zunächst eine Kurzzeittherapie von 12 Stunden. Diese kann bei Bedarf verlängert oder in eine Langzeittherapie umgewandelt werden. Eine Therapiestunde dauert ca. 50 Minuten. In der Einzeltherapie werden mit verhaltenstherapeutischen Methoden beispielsweise folgende Störungsbilder behandelt:
Wir arbeiten verhaltenstherapeutisch mit den Kindern, Jugendlichen und jungen Erwachsenen. Elemente der Spieltherapie, Familientherapie und Gestalttherapie können jedoch aufgrund der methodenübergreifenden Ausbildung in die Behandlung einfließen. Im Rahmen der Einzeltherapie finden regelmäßig Elterngespräche bzw. Bezugspersonenstunden statt, um den Therapiefortschritt, aber auch neu auftretende Themen besprechen zu können.
4. Gruppentherapie
Eine Gruppentherapie kann die Einzeltherapie ergänzen, aber auch als alleinige Behandlung erfolgen. Die Gruppentherapie ist als störungsübergreifendes Angebot oder aber zu konkreten Themen möglich (z.B. soziales Kompetenztraining, Selbststicherheitstraining, Angstgruppe).
5. Akutbehandlung
Falls sich während der Sprechstunde sofortiger Therapiebedarf wegen einer aktuellen Krisensituation ergibt, ist die Durchführung von 12 Stunden Akuttherapie direkt im Anschluss an die Sprechstunde möglich.
6. Beratung
Im Rahmen von freien Therapie- und Beratungsleistungen kann die Beratung von Eltern zum Beispiel zur gesunden Entwicklung ihres Kindes oder zum Umgang mit Erziehungs- und Verhaltensproblemen des Kindes erfolgen. Auch bei persönlichen Entscheidungsfindungen oder bei Schwierigkeiten in zwischenmenschlichen Beziehungen kann eine Beratung helfen, nächste Schritte zu planen. Mitarbeiter von Bildungseinrichtungen können zu verschiedenen Themen in ihrer Arbeit geschult werden. Bei diesen Beratungen wird das Honorar von Ihnen selbst gezahlt.
Psychotherapeutische Leistungen können in bestimmten Fällen als Videositzung erbracht werden, wenn ein umittelbarer persönlicher Kontakt nicht erforderlich oder nicht möglich ist. Diese Entscheidung erfolgt gemeinsam unter Berücksichtigung des individuellen Befindens und der Lebensumstände.
Vorab ist es jedoch notwendig, dass Sie uns eine Einwilligung unterschrieben zusenden. Diese Einwilligung lassen wir Ihnen nach Bedarf zukommen.